Auto Wiegmann – Böhm KFZ GmbH

HU / AU

Hauptuntersuchung in Bad Steben –
Sicher und schnell zur neuen Plakette mit Auto-Wiegmann

Die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO ist alle zwei Jahre Pflicht (bei Neuwagen nach drei Jahren). Damit Sie keine unliebsamen Überraschungen erleben, prüfen wir Ihr Fahrzeug auf Herz und Nieren, bevor der amtlich anerkannte Prüfer (z. B. TÜV, DEKRA oder GTÜ) die Abnahme vornimmt.

Bremsenprüfstand

Nutzen Sie unseren Vorab-Check.
Auf Wunsch prüfen wir Ihr Auto vorab auf Mängel an Bremsen, Beleuchtung oder Fahrwerk, um eine Nachprüfung zu vermeiden.